Kind
Ein Kind ist ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit
befindet. Der Begriff wird in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel
in der Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie oder Medizin)
verwandt und jeweils speziell definiert.
Juristische Definitionen
* nach Definition der Kinderrechtskonvention der UNO, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
* ein Mensch, der biologisch von bestimmten Personen
(biologische Eltern, juristische Eltern) abstammt (vgl. auch Nachkomme,
Verwandtschaft) oder von bestimmten Personen (soziale Eltern)
großgezogen wird.
* nach deutschem Recht
o ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber
noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im
Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren
gezogen.
o im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB
VIII), des so genannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist
Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[1] –
mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als
Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht
18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinne sind
„Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder
gehören zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen.
o nach § 32 AufenthG gilt als minderjähriges Kind, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Kindernachzug).
* das österreichische Jugendschutzrecht ist Ländersache, und der
Begriff des Kindes ist durchaus unterschiedlich verankert. Während die
Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder, und ab dem vollendeten 14.
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das
Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland
verwenden dafür den Ausdruck Junge Menschen – den Begriff Kind gibt es
in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen,
wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell Mündigkeit
und Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt
des Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem
vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor
von Kind.[2]
Entwicklungsstufen
Allgemein wird in der Entwicklungspsychologie nach dem Stand der
biologischen, psychischen und sozialen Entwicklung folgende
Entwicklungsabschnitte unterschieden: Neugeborenes (bis 28. Lebenstag),
Säuglingsalter (1. Lebensjahr), Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr),
frühe Kindheit (4.–6. Lebensjahr), mittlere Kindheit (7.–10. Lebensjahr)
und späte Kindheit (11.–14. Lebensjahr). Daraufhin folgt die Phase der
Adoleszenz.[3]
Kinder in Deutschland
Kinder nach dem BGB (Deutschland)
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* Uneheliche Kinder: Auch wenn keine Ehe mehr besteht, aber eine
Ehe 306 Tage vor Geburt des Kindes bestand, so gilt dieses Kind als
ehelich geboren vgl. Unehelichkeit.
* Eheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind als seines nicht
an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch einen
Abstammungsgutachten und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht
festgestellt
* Angenommene Kinder (Adoptivkinder): Diese Kinder werden ab dem
Tage, an dem die Adoption ausgesprochen wird, wie eheliche Kinder
behandelt. Die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie werden
aufgehoben und es besteht eine Verwandtschaft zu den Adoptiveltern.
Kinderarmut bezeichnet die Armut von Personen eines vorgegebenen
Altersrahmens. Dieser wird im Allgemeinen so definiert, dass Kinder ab
Geburt und Jugendliche bis 18 Jahre berücksichtigt werden. In
Deutschland ist die Kinderarmut in den vergangenen Jahrzehnten stark
angestiegen. Auf großes Medieninteresse stieß dabei 2007 die
Feststellung einer Verdopplung der Zahl sozialhilfebedürftiger Kinder
alle zehn Jahre bezogen auf den Zeitraum seit 1965.[5]
Große Unterschiede hinsichtlich der Kinderarmut lassen sich zwischen den
Bundesländern feststellen.
Schulpflicht und Beschulung
Für Kinder in Deutschland herrscht Schulpflicht. Diese ist nicht im
Grundgesetz (GG) oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – als
Ausdruck der Kulturhoheit der Länder – nur in den einzelnen
Landesverfassungen. Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft
bieten eine Alternative zur staatlichen Schule. Einige der
nicht-staatlichen Schulen setzen bewusst auch auf alternative
Unterrichtsmethoden wie z. B. Waldorfpädagogik oder Montessoripädagogik,
oder sind Internate. Die meisten Schulen in freier Trägerschaft erheben
ein von den Eltern zu zahlendes Schulgeld, weil der Staat diese Schulen
nur teilweise finanziert. Die Schulpflicht in Deutschland wurde im
Laufe ihrer Geschichte immer wieder kritisiert. Von konservativ
religiöser Seite wird der soziale Umgang und einzelne Unterrichtsinhalte
(wie z. B. den Schwimmunterricht oder die Evolutionstheorie) abgelehnt.
Aus libertärer Sicht wird die Schulpflicht als unzulässiger Eingriff in
persönliche Freiheit und Indoktrination abgelehnt. Der
UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte
sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006
besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die
Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen
wie Hausunterricht kriminalisiert.[6][7]
Unter Bildungsbenachteiligung wird verstanden, dass eine Gruppe von
Kindern oder Erwachsenen im Bildungssystem systematisch weniger
Möglichkeiten haben, ein Bildungsziel zu erreichen, als andere. In
Deutschland wurde aufgrund der IGLU-Studie und der PISA-Studie eine
Bildungsbenachteiligung konstatiert. Davon sind Arbeiterkinder und
Migrantenkinder betroffen.
Insgesamt gehen Kinder aus Familien der oberen Dienstklasse (Kinder von
Leuten aus hohen, meist akademischen Positionen, zum Beispiel Kinder von
Spitzenmanagern) 6,06 mal so häufig aufs Gymnasium wie Kinder aus
Facharbeiterfamilien [8] und Kinder aus der unteren Dienstklasse (zum
Beispiel Kinder von Professoren oder Ärzten) gehen 3,64 mal so häufig
aufs Gymnasium wie Facharbeiterkinder[9]
Die Chancen der Facharbeiterkinder sind in Städten mit über 300.000
Einwohnern am schlechtesten. Dort sind die Chancen des Kindes aus der
oberen Dienstklasse auf den Gymnasialbesuch 14,36 Mal so hoch wie die
des Facharbeiterkindes und die Chancen eines Kindes aus der unteren
Dienstklasse 7,57 mal so hoch wie die eines Facharbeiterkindes[10] In
den letzten Jahrzehnten hat sich diese Situation verschlechtert, seit
Beginn der 1980er Jahre ist die Teilnahme von Kindern sozial schlechter
gestellter Familien an höherer Bildung rückläufig. (Siehe auch:
Entwicklung der Bildungsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland).
Empirisch gesehen ist die Bildungsbenachteiligung in Ostdeutschland
weniger ausgeprägt als in Westdeutschland[11]
Kinder mit Migrationshintergrund
In Deutschland kamen im Jahr 2006 30% der Grundschüler aus Familien mit
Migrationshintergrund. In Großstädten sind es 40%[16]. Kinder mit
Migrationshintergrund haben schlechtere Gesundheitschancen Mütter und
Säuglingssterblichkeit ist erhöht. Die Sterblichkeit von Säuglingen und
Kleinkinder ist um 20% erhöht. Kleinkinder und Schulkinder sind durch
Unfälle überdurchschnittlich stark gefährdet[17]. Kindern mit
Migrationshintergrund werden oft geringe schulische Erfolge nachgesagt.
Soziologische Studie ergeben jedoch, dass dies nur die Hälfte der
Wahrheit ist, so gibt es auch Migrantengruppen, die schulisch ebenso
erfolgreich wie Deutsche[18] oder sogar erfolgreicher[19][20]sind. Auch
konnte eine institutionelle Diskriminierung einiger Migrantengruppen im
deutschen Schulsystem gezeigt werden. Siehe dazu:
Migrationshintergrund#Schulische Erfolge
Kinder weltweit
Weltweit lebt ein großer Teil der Kinder in absoluter Armut. Armut führt
zu schlechter Gesundheitsvorsorge und mangelhafter Ernährung. Dies
wiederum wirkt sich nachteilig auf die geistige, motorische und
sozial-emotionale Entwicklung aus. Die betroffenen Kinder sind weniger
leistungsfähig, erzielen später ein schlechtes Einkommen und können
schlechter für ihre eigenen Kinder sorgen. Ein Teufelskreislauf.
Weltweit sind 219 Millionen Kindern unter fünf Jahren durch Armut
kognitiv eingeschränkt. Das sind 39 Prozent aller Kinder dieser
Altersgruppe in den Entwicklungsländern. In Afrika sind es gar 61%[21].
In den Entwicklungsländern sterben rund 11 Millionen Kinder unter fünf
Jahren pro Jahr - das sind 30.000 Kinder pro Tag. Ungefähr die Hälfte
der Kindersterblichkeit geht auf Unterernährung (von Mutter und Kind)
zurück[22]. (Siehe auch: Recht auf angemessene Ernährung)




