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Kind



Ein Kind ist ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit befindet. Der Begriff wird in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel in der Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie oder Medizin) verwandt und jeweils speziell definiert.

Juristische Definitionen
* nach Definition der Kinderrechtskonvention der UNO, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
* ein Mensch, der biologisch von bestimmten Personen (biologische Eltern, juristische Eltern) abstammt (vgl. auch Nachkomme, Verwandtschaft) oder von bestimmten Personen (soziale Eltern) großgezogen wird.
* nach deutschem Recht
o ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen.
o im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), des so genannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[1] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinne sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen.
o nach § 32 AufenthG gilt als minderjähriges Kind, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Kindernachzug).
* das österreichische Jugendschutzrecht ist Ländersache, und der Begriff des Kindes ist durchaus unterschiedlich verankert. Während die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder, und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Ausdruck Junge Menschen – den Begriff Kind gibt es in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell Mündigkeit und Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt des Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor von Kind.[2]

Entwicklungsstufen
Allgemein wird in der Entwicklungspsychologie nach dem Stand der biologischen, psychischen und sozialen Entwicklung folgende Entwicklungsabschnitte unterschieden: Neugeborenes (bis 28. Lebenstag), Säuglingsalter (1. Lebensjahr), Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr), frühe Kindheit (4.–6. Lebensjahr), mittlere Kindheit (7.–10. Lebensjahr) und späte Kindheit (11.–14. Lebensjahr). Daraufhin folgt die Phase der Adoleszenz.[3]

Kinder in Deutschland
Kinder nach dem BGB (Deutschland)
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* Uneheliche Kinder: Auch wenn keine Ehe mehr besteht, aber eine Ehe 306 Tage vor Geburt des Kindes bestand, so gilt dieses Kind als ehelich geboren vgl. Unehelichkeit.
* Eheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind als seines nicht an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch einen Abstammungsgutachten und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht festgestellt
* Angenommene Kinder (Adoptivkinder): Diese Kinder werden ab dem Tage, an dem die Adoption ausgesprochen wird, wie eheliche Kinder behandelt. Die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie werden aufgehoben und es besteht eine Verwandtschaft zu den Adoptiveltern.
Kinderarmut bezeichnet die Armut von Personen eines vorgegebenen Altersrahmens. Dieser wird im Allgemeinen so definiert, dass Kinder ab Geburt und Jugendliche bis 18 Jahre berücksichtigt werden. In Deutschland ist die Kinderarmut in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen. Auf großes Medieninteresse stieß dabei 2007 die Feststellung einer Verdopplung der Zahl sozialhilfebedürftiger Kinder alle zehn Jahre bezogen auf den Zeitraum seit 1965.[5] Große Unterschiede hinsichtlich der Kinderarmut lassen sich zwischen den Bundesländern feststellen.

Schulpflicht und Beschulung
Für Kinder in Deutschland herrscht Schulpflicht. Diese ist nicht im Grundgesetz (GG) oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – als Ausdruck der Kulturhoheit der Länder – nur in den einzelnen Landesverfassungen. Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft bieten eine Alternative zur staatlichen Schule. Einige der nicht-staatlichen Schulen setzen bewusst auch auf alternative Unterrichtsmethoden wie z. B. Waldorfpädagogik oder Montessoripädagogik, oder sind Internate. Die meisten Schulen in freier Trägerschaft erheben ein von den Eltern zu zahlendes Schulgeld, weil der Staat diese Schulen nur teilweise finanziert. Die Schulpflicht in Deutschland wurde im Laufe ihrer Geschichte immer wieder kritisiert. Von konservativ religiöser Seite wird der soziale Umgang und einzelne Unterrichtsinhalte (wie z. B. den Schwimmunterricht oder die Evolutionstheorie) abgelehnt. Aus libertärer Sicht wird die Schulpflicht als unzulässiger Eingriff in persönliche Freiheit und Indoktrination abgelehnt. Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert.[6][7] Unter Bildungsbenachteiligung wird verstanden, dass eine Gruppe von Kindern oder Erwachsenen im Bildungssystem systematisch weniger Möglichkeiten haben, ein Bildungsziel zu erreichen, als andere. In Deutschland wurde aufgrund der IGLU-Studie und der PISA-Studie eine Bildungsbenachteiligung konstatiert. Davon sind Arbeiterkinder und Migrantenkinder betroffen. Insgesamt gehen Kinder aus Familien der oberen Dienstklasse (Kinder von Leuten aus hohen, meist akademischen Positionen, zum Beispiel Kinder von Spitzenmanagern) 6,06 mal so häufig aufs Gymnasium wie Kinder aus Facharbeiterfamilien [8] und Kinder aus der unteren Dienstklasse (zum Beispiel Kinder von Professoren oder Ärzten) gehen 3,64 mal so häufig aufs Gymnasium wie Facharbeiterkinder[9] Die Chancen der Facharbeiterkinder sind in Städten mit über 300.000 Einwohnern am schlechtesten. Dort sind die Chancen des Kindes aus der oberen Dienstklasse auf den Gymnasialbesuch 14,36 Mal so hoch wie die des Facharbeiterkindes und die Chancen eines Kindes aus der unteren Dienstklasse 7,57 mal so hoch wie die eines Facharbeiterkindes[10] In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Situation verschlechtert, seit Beginn der 1980er Jahre ist die Teilnahme von Kindern sozial schlechter gestellter Familien an höherer Bildung rückläufig. (Siehe auch: Entwicklung der Bildungsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland). Empirisch gesehen ist die Bildungsbenachteiligung in Ostdeutschland weniger ausgeprägt als in Westdeutschland[11]

Kinder mit Migrationshintergrund
In Deutschland kamen im Jahr 2006 30% der Grundschüler aus Familien mit Migrationshintergrund. In Großstädten sind es 40%[16]. Kinder mit Migrationshintergrund haben schlechtere Gesundheitschancen Mütter und Säuglingssterblichkeit ist erhöht. Die Sterblichkeit von Säuglingen und Kleinkinder ist um 20% erhöht. Kleinkinder und Schulkinder sind durch Unfälle überdurchschnittlich stark gefährdet[17]. Kindern mit Migrationshintergrund werden oft geringe schulische Erfolge nachgesagt. Soziologische Studie ergeben jedoch, dass dies nur die Hälfte der Wahrheit ist, so gibt es auch Migrantengruppen, die schulisch ebenso erfolgreich wie Deutsche[18] oder sogar erfolgreicher[19][20]sind. Auch konnte eine institutionelle Diskriminierung einiger Migrantengruppen im deutschen Schulsystem gezeigt werden. Siehe dazu: Migrationshintergrund#Schulische Erfolge Kinder weltweit Weltweit lebt ein großer Teil der Kinder in absoluter Armut. Armut führt zu schlechter Gesundheitsvorsorge und mangelhafter Ernährung. Dies wiederum wirkt sich nachteilig auf die geistige, motorische und sozial-emotionale Entwicklung aus. Die betroffenen Kinder sind weniger leistungsfähig, erzielen später ein schlechtes Einkommen und können schlechter für ihre eigenen Kinder sorgen. Ein Teufelskreislauf. Weltweit sind 219 Millionen Kindern unter fünf Jahren durch Armut kognitiv eingeschränkt. Das sind 39 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe in den Entwicklungsländern. In Afrika sind es gar 61%[21]. In den Entwicklungsländern sterben rund 11 Millionen Kinder unter fünf Jahren pro Jahr - das sind 30.000 Kinder pro Tag. Ungefähr die Hälfte der Kindersterblichkeit geht auf Unterernährung (von Mutter und Kind) zurück[22]. (Siehe auch: Recht auf angemessene Ernährung)





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