Versandhandel
Versandhandel aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche Der Versandhandel (oft auch als Mailorder
bezeichnet) ist eine Art des Einzelhandels (Distanzhandels), bei dem
die Produkte per Katalog, Prospekt, Internet, Fernsehen oder Vertreter
angeboten werden. Die Bestellung der gewünschten Produkte kann mündlich
(z. B. per Telefon oder Vertreter), schriftlich (z. B. per Brief oder
Fax) oder online getätigt werden. Die anschließende Bezahlung kann per
Kreditkarte, Nachnahme, Vorabüberweisung, Lastschrift oder auf Rechnung
erfolgen. Die Bonität des Kunden kann das Versandunternehmen vorab bei
bestimmten Auskunfteien erfragen (z. B. Schufa bei Privatkunden oder
Creditreform bei gewerblichen Abnehmern)
Geschichte des Versandhandels in Deutschland Als besondere
Form des Einzelhandels kam der Versandhandel gegen Ende des 19.
Jahrhunderts auf, zunächst für den Vertrieb von speziellen Artikeln für
die ländlichen Gebiete. Als erster Versandhändler in Deutschland gilt
August Stukenbrok Einbeck (ASTE) der 1888 in Einbeck einen
Fahrradversandhandel betrieb. In der Weimarer Republik erweiterte sich
das Sortiment und viele bekannte Versandhändler wurden gegründet: Baur
Versand in Burgkunstadt (1925), Versandhaus Klingel in Pforzheim (1925),
Wenz (1926), Quelle in Fürth (1927), Schöpflin in Lörrach (1929) und
Bader Versand in Pforzheim (1929). Nach dem Zweiten Weltkrieg begann in
der Bundesrepublik eine weitere Gründungswelle: Otto-Versand in Hamburg
(1949), Neckermann Versand in Frankfurt am Main (1950) und Schwab
Versand in Hanau (1955). Durch das Wirtschaftswunder und die immer
größer werdende Kundenzahl wuchs der Versandhandel und die Sortimente
wurden stetig erweitert. Zudem wurden spezialisierte Versandhändler
gegründet: Heine Versand in Karlsruhe (1951) und Junghans-Wollversand in
Aachen (1954). Der Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz in den 1960er
Jahren betrug für die Versandhandelsunternehmen bis zu 5 Prozent.
Aufgrund der konjunkturellen Situation in den 1970er Jahren wurden
mehrere Versandhändler aufgekauft. So erwarb Karstadt den
Neckermann-Versand, der Otto-Versand übernahm den Heine-Versand und
Schwab-Versand und bereits 1964 kaufte die Quelle-Gruppe Schöpflin auf.
Zudem begannen die großen Versandhändler mit dem Ausbau von
Logistikzentren und eigenen Transportsystemen, um die Transport- und
Postgebühren an die Deutsche Bundespost zu minimieren, siehe Hermes
Logistik Gruppe. 1997 wurde die Quelle-Gruppe zweitgrößter Aktionär der
Karstadt AG (mit Neckermann-Versand). Der Quelle-Versand und der
Otto-Versand wurden zum weltweit führenden Versandhandelsunternehmen.
Mit der Verbreitung von Versandhändlern und Auktionsplattformen im
Internet (u.a. Amazon.com, eBay), dem Ausbau des Filialnetzes größerer
Fachmärkte (Obi, Praktiker, Media-Markt, Saturn) und der
Aktionswarenentwicklung in Discountermärkten schrumpfte der Anteil des
Versandhandels am gesamten Einzelhandelsumsatz, so dass sich viele
Versandhändler auch als Internetanbieter profilieren mussten.
Unterscheidung nach Zielgruppe Man unterscheidet im
Versandhandel grundsätzlich zwei Arten: Business-to-Consumer (B2C):
direkt an den privaten Verbraucher (Konsument) gerichtet
Business-to-Business (B2B): an Unternehmenskunden gerichtet
Unterscheidung nach Sortiment Es wird unterschieden
zwischen: Spezialversender: Versandhandelsunternehmen, die sich auf
einen Sortimentsbereich spezialisieren (Textilien/Mode, HiFi, Tonträger,
Möbel etc.). Beispiele sind Conrad Electronic, Madeleine Mode, Borek
Briefmarken und Walbusch. Universalversender:
Versandhandelsunternehmen, die meist mit einem oder mehreren saisonal
erscheinenden Hauptkatalogen, gestützt durch mehrere Spezialkataloge,
ein „Kauf- oder Warenhaus“-Sortiment (Bekleidung,
Unterhaltungselektronik, Möbel, Haushaltswaren, ...) anbieten (z. B.
Baur, Otto, Quelle, Neckermann). Nach einer erfolgten Bestellung und
darauf folgender Einigung auf einen Bezahlvorgang werden die Produkte
durch Zustelldienste oder Logistikdienstleister an die Endabnehmer
versendet. Dabei unterscheidet sich die Privatkundenlogistik von der
Handelslogistik durch die Herausforderungen der sogenannten letzten
Meile zum Kunden. Beim Versandhandel gibt es zum Schutz des
Verbrauchers ein Widerrufsrecht vom Kaufvertrag, das häufig durch ein
Rückgaberecht ausgeübt wird, u. a. geregelt in der Fernabsatzrichtlinie
der EU.
Teilweises Verbot des Versandhandels Für jugendgefährdende
Produkte besteht ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels, § 15
Abs. 1 Nr. 3 JuSchG. § 1 Abs. 4 JuSchG definiert hier den Begriff des
Versandhandels, danach liegt allerdings kein verbotener Versandhandel
vor, wenn durch geeignete Vorkehrungen verhindert wird, dass die
bestellte Ware in die Hände von Kindern und Jugendlichen gerät.
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