Versicherung-Kollektiv
Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven
Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen
Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um
beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen
Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen
Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag
aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch
abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der
von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.
Der Versicherungsbegriff
Versicherung ist die planmäßige Deckung, eines im einzelnen ungewissen,
insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage
zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
(abgeleitet aus dem Versicherungsbegriff nach Farny: Versicherung ist
die Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren
Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und
in der Zeit.)
Grundprinzip der Versicherung
Alfred Manes (in Encyclopedia of the Social Sciences, Vol. 8, 1935,
Seite 95) definiert Versicherung als "Beseitigung eines Risikos" durch
eine Versichertengemeinschaft („The essence of insurance lies in the
elimination of the uncertain risk of loss for the individual through the
combination of a large number similarily exposed individuals who each
contribute to a common fund of premiums sufficient to make good the loss
caused any one individual.”). Karl Hax definiert Versicherung als „die
planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber
schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen
Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.
Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von
Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille) zu Grunde. Die Vorteile
dieser gemeinsamen Tragung werden durch das Gesetz der großen Zahlen
beschrieben, welches besagt, dass bei steigender Anzahl von
gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten
Ausgang (oder dem erwarteten Durchschnitt) anpasst; die Streuung
(Variabilität) der Ausgänge um den Durchschnitt nimmt gesetzmäßig,
beschrieben durch den Zentralen Grenzwertsatz ab. Demnach gleichen sich
das Risiko der Schwankung des Ausgangs um so mehr aus, je größer das
Kollektiv ist. Dieser Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in
einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im
Ergebnis wird dadurch das Risiko des Pool-Versagens, also dass der Pool
nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, immer kleiner. Ein
großer Pool braucht letztlich proportional weniger Kapital als Vorsorge
für Verlustfälle, als ein kleiner Pool oder gar ein Individuum für sein
eigenes Risiko. Geringeres Kapital bedeutet aber vor allem geringere
Finanzierungskosten und damit bewirkt der Risikoausgleich im Kollektiv,
dass Risiken für alle Beteiligten günstiger abgesichert werden können,
als dies individuell möglich wäre.
Ein Beispiel: Ein Haus hat einen Wert von z. B. € 100.000. Nehmen wir
an, die Wahrscheinlichkeit, dass es abbrennt, sei 0,1 % in jedem Jahr.
Um sich selbst gegen den Verlust des Hauses zu schützen, müsste der
Hausbesitzer ständig € 100.000 als Reserve verfügbar haben. Dieses
ständige Bereithalten von Geld bewirkt Finanzierungskosten von z. B. 1
%, also € 1.000 pro Jahr. Damit kostet die individuelle Absicherung des
Hauses gegen Brand jedes Jahr € 1.000, selbst wenn das Haus nicht
abbrennt (zusätzlich kommt noch der durchschnittliche Verlust aus
Bränden in Höhe von € 100 pro Jahr hinzu). Tun sich hingegen 100.000
Hausbesitzer zusammen und sichern sich gemeinsam ab, treten im Kollektiv
fast mit Sicherheit Brände auf, durchschnittlich 100 pro Jahr mit
Gesamtkosten von € 10.000.000. Dies kostet aber, verteilt auf alle
100.000 Hausbesitzer, den einzelnen nur die € 100 durchschnittliche
Brandkosten. Um gegen zufällig viele Brände gewappnet zu sein, muss das
Kollektiv zwar noch zusätzlich Kapital bereit stellen, doch beträgt dies
bei ausreichender Sicherheit z. B. nur € 10.000.000. Selbst wenn man
für dieses Kapital besonders hohe Finanzierungskosten unterstellt, z. B.
20 %, entfallen auf den Einzelnen nur Finanzierungskosten von € 20.
Damit würde die Absicherung im Kollektiv jeden Einzelnen nur € 120
kosten, statt (langjährig durchschnittlich) € 1.100 bei individueller
Absicherung. Je größer das Kollektiv ist, desto weniger Kapital wird zur
Absicherung benötigt und desto mehr nähert sich der Preis der
Versicherung dem reinen Erwartungswert des Schadens von € 100 an.
Diese wesentliche Verbilligung der Absicherung gegen Risiken durch
Versicherung machte überhaupt erst den für die moderne Wirtschaft
wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau
privater Werte möglich, deren große Zahl wiederum erst eine effektive
Absicherung im Kollektiv ermöglicht. Damit ist die Entwicklung der
modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des
Versicherungswesens verbunden.
Grundsätzlich lässt sich dieser Effekt stets von einem gemeinschaftlich
organisierten Risikoausgleichspool erzielen. Doch sind solche in der
Praxis im Hinblick auf die benötigte Zahl von Risiken meist nicht auf
rein gemeinschaftlicher Basis organisierbar. Daher treten in einer
Marktwirtschaft Unternehmer (als Versicherer bezeichnet) auf, die sich
den Risikoausgleichseffekt zu Nutze machen, um die systematische
Übernahme von Risiken mit einem im Hinblick auf die Gewinnmöglichkeiten
akzeptablen unternehmerischen Risiko durchzuführen. Die wesentlichen
Merkmale eines solchen privatwirtschaftlich organisierten,
gewinnorientierten Versicherers sind:
* Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest
vereinbarten Versicherungsbeitrag. Für ggf. höhere Schäden haftet der
Versicherer.
* Der Versicherer stellt zur Absicherung höherer Schäden
Eigenkapital, das demzufolge unter Risiko steht. Sind die Schäden
niedriger als die Schäden und übrigen Aufwendungen des Versicherers,
verbleibt der Rest als Gewinn zur Entlohnung für die Stellung dieses
risikobehafteten Eigenkapitals. Oft werden die Gewinne aber nicht
ausgeschüttet, sondern verbleiben im Versicherer, um die
Eigenkapitalbasis und damit die Sicherheit des Versicherers zu erhöhen.
Zugleich erhöht sich durch diese Thesaurierung von Gewinnen auch der
Wert des Versicherers für den Eigentümer.
Wegen des Risikoausgleichseffekts genügen dem Versicherer schon geringe
Sicherheitszuschläge in den Beiträgen und ein relativ niedriges
Eigenkapital, um das Geschäft mit ausreichender Sicherheit für die
Versicherungsnehmer und angemessenem Gewinn auf das Eigenkapital
betreiben zu können.
Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip
arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen
Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als
Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als
Erwerbsversicherung betrieben. Allerdings betreiben auch die
Gegenseitigkeitsversicherer heute kaum noch den reinen
Risikoausgleichspool (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen,
meist Tierversicherungen, z. B. Kuhgilden), sondern erheben feste
Beiträge nach dem Spekulationsprinzip.
Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den
ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia
tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges
Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die
Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung
beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf
einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen
Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger
Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich
bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei
Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17.
und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die ersten
öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.
Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf
wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen
haben:
* biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und
den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie
Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen
Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
* Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten,
Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die
Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
* Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl)
werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt
(beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung,
Hausratversicherung)
* Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der
Haftpflichtversicherung gedeckt
Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer
umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das
Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht,
Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das
Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als
solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht
werdende Sonderprivatrecht.
Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt zu den
Versicherungen gezählt werden, da es sich nur um umlagefinanzierte
(Umlageverfahren) staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt.
Zudem werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge nicht
unter den Leistungsberechtigten umgelegt, sondern von einer Generation
für die andere erbracht (Generationenvertrag). Sie bildet keine
Rückstellungen, sondern finanziert sich aus den laufenden Einnahmen und
ist damit nicht demographiefest. Sozialversicherungen werden an dieser
Stelle nicht weiter behandelt.
Deckungsprinzipien
Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung
haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.
* Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.
* Das Umlageverfahren wird überwiegend in der gesetzlichen
Versicherung angewendet.
Besonders augenfällig wird dieser Unterschied bei der Gegenüberstellung
von gesetzlicher und privater Rentenversicherung. Unabhängig vom
Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alters- z. T. auch
des Invaliditätsrisikos. Während aus den Beiträgen der privaten
Rentenversicherungen ein Kapital angespart wird, aus dem eine
versicherungsmathematisch berechnete Rente gezahlt wird, werden die
monatlich eingehenden Beiträge von der gesetzlichen Rentenversicherung
unmittelbar wieder ausgegeben. Zukünftige Rentner sind darauf
angewiesen, dass zukünftige Beitragszahler die späteren Renten dann mit
ihren Beiträgen finanzieren werden. Bei steigender Rentnerzahl und
sinkender Beitragszahlerzahl ist dies ein unsicheres Prinzip.
Untypische Versicherungen
Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich,
nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach
Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel
weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen.
Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontine, bei der eine
Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf
einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit
ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für
die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für
die Überlebenden genutzt. Allerdings ist die Tontinenversicherung als
Vorläufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen.
Die insbesondere in Frankreich üblichen Kapitalisierungsgeschäfte
(Sparversicherungen), frz. Contrats de capitalisation sind ebenfalls
keine (Lebens-)versicherungen im eigentlichen Sinn, da hier
ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.
Versicherung im Kontext des Risikomanagements
Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt,
bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem
Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen
sollte befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder
Risk-Management (engl.) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine
generelle, einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit. Die
Komponenten eines Risikos sind:
1. Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
2. Die Gefahren, welchen die Werte ausgesetzt sind
3. Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht
(direkte und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).
Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und
Häufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als
Begriff für alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen)
kümmert sich primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den
Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist
durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind
in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von
sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. Put-Option). Außerdem gibt
es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende
Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur
finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht
oder nur teilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des
Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg
hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht
auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.
Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit
Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomanagement zu beantworten
hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allerheilmittel, sondern ein
Mix aus verschiedenen Maßnahmen (z.Bsp. Risikohäufigkeit reduzieren,
planmäßiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht,
einen Teil der finanziellen Auswirkungen selber tragen, einen Teil
versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die
Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht
planmäßig umgegangen werden.
Rechtliche Ausgestaltung der Versicherung
Versicherungsschutz wird im Rahmen eines besonderen Rechtsverhältnisses,
des Versicherungsverhältnisses gewährt. Der Versicherungsschutz
gewährende ist der Versicherer, der Versicherungsschutz erhaltende ist
der Versicherungsnehmer. Versicherungsverhältnisse können durch Vertrag,
Gesetz oder seltener Gerichtsentscheidung begründet werden. Da
Versicherung definitionsgemäß auf der Basis des Risikoausgleichs im
Kollektiv erfolgt, sind die Versicherer bemüht große Zahlen möglichst
ähnlicher Versicherungsverhältnisse zu begründen, die sich nur durch die
unvermeidliche Individualität der einzelnen Risiken unterscheiden.
Daher sind die Versicherungsverhältnisse, deren Risiken in einem
Kollektiv ausgeglichen werden sollen, grundsätzlich identisch
ausgestaltet und unterscheiden sich nur durch das individuell
abgesicherte Risiko. Hierzu gestalten die Versicherer für einen
bestimmten Typ von Versicherungsverhältnissen einheitliche Bedingungen,
die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die eine möglichst
große Einheitlichkeit der auf dieser Basis begründeten
Versicherungsverhältnisse bewirken. Diese Typen von möglichen
Versicherungsverhältnissen, die ein Versicherer anbietet, werden von den
Versicherern auch als Produkte bezeichnet. Da Versicherung ein
kollektives Geschäft ist, „produziert“ der Versicherer nicht einzelne
Versicherungsverhältnisse, sondern die Kollektive. Daher ist dies
wirtschaftlich sein „Produkt“. Der Produktbegriff wird hier aber auch
zugleich im weiteren Sinn verwendet, der sich nicht auf das einzelne
Wirtschaftsgut oder die einzelne Dienstleistung bezieht, sondern sich
auf das Fertigungsverfahren oder den Typ von im
Massenfertigungsverfahren hergestellten Einzelprodukten bezieht. Diese
Produkte waren oder sind z.T. noch Gegenstand der staatlichen
Beaufsichtigung der Versicherung. In dem Fall entspricht das Produkt
einem z.T. staatlich beaufsichtigten Versicherungstarif.
Klassifikation von Versicherungsformen
Es existieren verschiedene Möglichkeiten, um die Vielfalt der
Versicherungen systematisch darzustellen. Vier solcher
Gruppierungsansätze sind nachfolgend dargestellt:
1. Individual- und Sozialversicherung
* Die Individualversicherung entsteht durch Abschluss eines
privatrechtlichen Versicherungsvertrages, die Sozialversicherung durch
Gesetz auf Grund bestimmter Umstände, z. B. durch abhängige
Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere geschützte Umstände.
2. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
* Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
* Zur Nichtpersonenversicherungen werden Sach- und
Vermögensversicherungen gerechnet (Haftpflichtversicherung,
Rechtsschutzversicherung etc.)
3. Schadens- und Summenversicherungen
* Die Schadensversicherung deckt im Schadensfall die
konkrete, meist nachzuweisende Höhe des tatsächlich angefallenen
Schadens. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser
Versicherungsform lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische
Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die
Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.
* Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine
vorbestimmte Versicherungssumme, ohne dass ein tatsächlicher Schaden
konkretisiert werden müsste. Summenversicherungen sind fast immer
Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die
Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung.
Gelegentlich gibt es auch Tierversicherungen oder (im Ausland)
Kfz-Versicherungen in der Form der Summenversicherung. Die
Neuwertversicherung, bei der ohne Rücksicht auf den Wert des zerstörten
Objekts immer der Wiederbeschaffungswert eines neuen Objekts erstattet
wird, ist ein Grenzfall zwischen Schaden- und Summenversicherung.
4. Aktiven- und Passivenversicherungen
Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:
* Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei einem
Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind
Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.
* Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber
Dritten, d. h. es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, z. B.
durch Produkthaftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung.
Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während
es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt
(der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des
beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung
das Prinzip der Erstrisikodeckung, d. h. der Schaden wird immer in
voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.
5. Nach der Art des versicherten Risikos
Es werden verschiedene Risikoarten unterschieden und auf dieser
Basis werden entsprechende Versicherungen in Versicherungsarten, und
weiter in Versicherungsparten bzw. -zweige und Versicherungszweiggruppen
zusammengefasst.




